D5h15 - Kann der Arbeitgeber Flexibilitätsklauseln bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage oder bezüglich der Überstunden in den Vertrag des Teilzeitarbeitnehmers aufnehmen?

Nein.

Da die Angaben über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und die Überstunden nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden können, kann der Arbeitgeber dafür keine Flexibilitätsklauseln in den Arbeitsvertrag des Teilzeitarbeitnehmers aufnehmen.

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