Die vorliegende Vertraulichkeitserklärung gilt für das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt und soll die Art der personenbezogenen Daten, die vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt erhoben werden, klar und transparent darlegen und ihre Verarbeitung erklären.
Sie gilt für die Kunden und Nutzer des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist gemäß der in Luxemburg geltenden Gesetzgebung verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten zu speichern.
- Begriffsbestimmungen
- Welche Art von Daten erhebt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt über Sie?
- Was macht das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt mit Ihren personenbezogenen Daten?
- An wen übermittelt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre Daten? Aus welchen Gründen?
- Ihre Rechte und deren Wahrung
- Ihre Pflicht, die Daten zu liefern
- Wie schützt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre personenbezogenen Daten?
- Was können Sie tun, um das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt beim Schutz Ihrer Daten zu unterstützen?
- Wie lange speichert das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre personenbezogenen Daten?
- Kontaktaufnahme