Die unter der Verantwortung des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) stehenden Gebäude werden videoüberwacht. Die Nutzung des Videoüberwachungssystems zu Zwecken der Sicherheit und Kontrolle der Zugänge ist erforderlich, um den reibungslosen Betrieb des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts und die Ausübung des ihm anvertrauten öffentlichen Auftrags zu gewährleisten.
Der Betrieb des Videoüberwachungssystems steht im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO und Artikel L.261-1 des Arbeitsgesetzbuchs.
Das Videoüberwachungssystem überwacht:
- die Außenanlagen/Notausgänge
- die Zugänge zum Empfang
- die Zufahrten bzw. Zugänge zu den Parkplätzen (Schranken und Türen)/Rampen und Verkehrswege auf den einzelnen Parkdecks
- den öffentlichen Bereich im Innern der Gebäude (Eingangshalle)
- die Zugänge zu geschützten Privatbereichen (Treppenhaus, Zugänge zu den Aufzügen)
- die risikobehafteten Räume (IT-Raum und Archiv)
Die Bildverarbeitung besteht in einer Visualisierung in Echtzeit oder zu gegebener Zeit durch befugtes Personal, um:
- die Sicherheit der dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt anvertrauten Information zu gewährleisten
- die Objekte (Gebäude, Anlagen, Material, Dienstfahrzeuge, Informationen usw.) des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts zu schützen
- jedes unbefugte Eindringen oder jeden unbefugten Zugriff zu entdecken
- die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten
- potenziell verdächtige oder gefährliche Verhaltensweisen, die Unfälle oder Zwischenfälle verursachen könnten, zu entdecken und zu bestimmen
- bei einem Zwischenfall eine schnelle Evakuierung der Personen zu organisieren und zu beaufsichtigen
- rechtzeitig die Rettungsdienste, die Feuerwehr oder die Ordnungskräfte zu alarmieren und deren Einsätze zu erleichtern
- die Ursache eines Zwischenfalls genau zu ermitteln
Es wurde eine Aufbewahrungsdauer von 15 Tagen festgelegt (angesichts der Kritikalität der dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt anvertrauten Informationen). Im Falle eines Zwischenfalls oder Verstoßes können die Aufnahmen länger aufbewahrt und gegebenenfalls an die zuständigen Polizei- oder Justizbehörden übermittelt werden.
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der so verarbeiteten Daten zu gewährleisten.