Videoüberwachung

Die unter der Verantwortung des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) stehenden Gebäude werden videoüberwacht. Die Nutzung des Videoüberwachungssystems zu Zwecken der Sicherheit und Kontrolle der Zugänge ist erforderlich, um den reibungslosen Betrieb des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts und die Ausübung des ihm anvertrauten öffentlichen Auftrags zu gewährleisten.

Der Betrieb des Videoüberwachungssystems steht im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO und Artikel L.261-1 des Arbeitsgesetzbuchs.

Das Videoüberwachungssystem überwacht:

  • die Außenanlagen/Notausgänge
  • die Zugänge zum Empfang
  • die Zufahrten bzw. Zugänge zu den Parkplätzen (Schranken und Türen)/Rampen und Verkehrswege auf den einzelnen Parkdecks
  • den öffentlichen Bereich im Innern der Gebäude (Eingangshalle)
  • die Zugänge zu geschützten Privatbereichen (Treppenhaus, Zugänge zu den Aufzügen)
  • die risikobehafteten Räume (IT-Raum und Archiv)

Die Bildverarbeitung besteht in einer Visualisierung in Echtzeit oder zu gegebener Zeit durch befugtes Personal, um:

  • die Sicherheit der dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt anvertrauten Information zu gewährleisten
  • die Objekte (Gebäude, Anlagen, Material, Dienstfahrzeuge, Informationen usw.) des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts zu schützen
  • jedes unbefugte Eindringen oder jeden unbefugten Zugriff zu entdecken
  • die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
  • die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten
  • potenziell verdächtige oder gefährliche Verhaltensweisen, die Unfälle oder Zwischenfälle verursachen könnten, zu entdecken und zu bestimmen
  • bei einem Zwischenfall eine schnelle Evakuierung der Personen zu organisieren und zu beaufsichtigen
  • rechtzeitig die Rettungsdienste, die Feuerwehr oder die Ordnungskräfte zu alarmieren und deren Einsätze zu erleichtern
  • die Ursache eines Zwischenfalls genau zu ermitteln

Es wurde eine Aufbewahrungsdauer von 15 Tagen festgelegt (angesichts der Kritikalität der dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt anvertrauten Informationen). Im Falle eines Zwischenfalls oder Verstoßes können die Aufnahmen länger aufbewahrt und gegebenenfalls an die zuständigen Polizei- oder Justizbehörden übermittelt werden.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der so verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

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