An wen übermittelt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre Daten? Aus welchen Gründen?

Um die bestmöglichen Dienste gewährleisten zu können, übermittelt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt bestimmte Daten an interne oder externe Empfänger.

Dazu gehören insbesondere:

  • vom Minister zugelassene privat- oder öffentlich-rechtliche natürliche oder juristische Personen, die vor allem im Rahmen von im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Aufgaben mit der Ausführung verschiedener technischer Aufgaben, Studien und Prüfungen beauftragt werden,
  • vom Minister zugelassene Prüfstellen und Sachverständige,
  • Regierungsbehörden.

    In einigen Fällen ist das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten zu übermitteln, d. h.:
    • an öffentliche und Regulierungsbehörden;
    • an Justiz-/Ermittlungsbehörden (Staatsanwalt, Gerichte) auf ausdrücklichen und gesetzmäßigen Antrag,
    • an Juristen, z. B. mit der Verteidigung der Interessen der Parteien beauftragte Bevollmächtigte.
    • usw.

Es kann vorkommen, dass das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihr Daten zu Regulierungszwecken, zu betrieblichen Zwecken, zum Verfassen von Berichten, zur Sicherung der IT-Systeme oder zur Erbringung von Dienstleistungen an eine zuständige Behörde übermitteln muss.

Es ist ebenfalls möglich, dass das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre Daten an zentralisierte Speichersysteme übermittelt.

  • Dienstleister
    Wenn das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt auf Dienstleister zurückgreift, kann das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Ihre benötigten personenbezogenen Daten übermitteln, damit sie ihre Aufträge erfüllen können. Nicht erschöpfende Aufzählung von Tätigkeiten, die von Dienstleistern erbracht werden können:
    • Vorbereitung von Berichten und Statistiken, Ausdruck von Dokumenten,
    • Organisation von Webinaren.

Im Falle einer Übermittlung Ihrer Daten an Drittländer oder internationale Organisationen wendet das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt die Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgesetzgebung so an, dass das durch die Gesetzgebung gewährleistete Schutzniveau für Personen nicht beeinträchtigt wird.

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