Was macht das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt mit Ihren personenbezogenen Daten?

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur zu Zwecken der Ausführung seiner Aufgaben. Diese beinhalten insbesondere:

  • Verwaltung: Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt muss personenbezogene Daten zur Bestätigung Ihrer Identität (z. B. Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses) erheben und entscheiden, wie es weiter damit verfährt. Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt muss auch Ihre Adresse oder Telefonnummer kennen, um sich mit Ihnen in Verbindung setzen zu können.
  • Dienste: Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt verarbeitet die Sie betreffenden Informationen bei der Ausführung seiner Aufgaben, wie sie im Arbeitsgesetzbuch und subsidiär in einigen verbundenen Gesetzes vorgesehen sind. Dabei handelt es sich darum:
    • auf die Einhaltung der Gesetzgebung, darunter insbesondere die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Arbeitnehmer, zu achten und achten zu lassen (Bsp. Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die Zugang zum Arbeitsplatz haben (z. B. im Rahmen der Covid Check-Kontrollen durch das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt gemäß Artikel 3septies Absatz 8 des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, „Covid-Gesetz“),
    • die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu beraten und zu unterstützen und ihnen die praktischen juristischen und technischen Informationen bezüglich der Umsetzung der gesetzlichen, verordnungsrechtlichen, verwaltungstechnischen und vertraglichen Bestimmungen in Sachen Arbeit und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu liefern sowie darum, die Rolle als gemeinsamer Ansprechpartner zu übernehmen, um individuellen Tarifkonflikten vorzubeugen und sie zu regeln,
    • Situationen, in denen gegen gesetzliche, verordnungsrechtliche, administrative und vertragliche Bestimmungen in Sachen Arbeit und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verstoßen wird, Abhilfe zu schaffen, Verstöße festzustellen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, und den Staatsanwalt darüber informieren,
    • den Minister auf die in der Praxis festgestellten Mängel und Rechtsmissbrauchsfälle sowie auf die Sachverhalte, die nicht explizit durch die besagten bestehenden Bestimmungen geregelt sind, hinzuweisen und ihm in begründeten Stellungnahmen die Mittel zu deren Behebung vorzuschlagen.
  • Verwaltung der Beziehung zum Kunden/Nutzer: Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt bittet Sie möglicherweise im Rahmen von Umfragen um ein Feedback zu seinen Diensten und gibt dieses anschließend an seine Mitarbeiter weiter, um seine Dienste am Kunden/Nutzer zu verbessern,
  • Erbringung der am besten geeigneten Dienste: Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt erhebt Informationen über Sie, wenn Sie unsere Website besuchen (z. B. Kontaktformular) bzw. wenn Sie unser Helpcenter anrufen. Die Mitarbeiter des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts analysieren diese Informationen, um Ihren Bedarf zu ermitteln.

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