Um mehr zu den Vorschriften und Verfahren des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts in Sachen Schutz und Verarbeitung von Daten zu erfahren, können Sie sich über einen der üblichen Kommunikationskanäle an uns wenden:
- Besuch in den Räumlichkeiten des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts,
- Kontaktaufnahme mit dem Helpcenter,
- Kontaktaufnahme mit dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt per E-Mail: protection.donnees@itm.etat.lu, Betreff: „Datenschutz“.
Verfahren zur Überprüfung der Identität
Gemäß Artikel 12 Absatz 6 DSGVO muss das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt über ausreichende Garantien verfügen, um die Identität des Informationssuchenden mit Sicherheit bestätigen zu können.
Derzeit hat das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt drei Möglichkeiten vorgesehen, um das Auskunftsrecht auszuüben, d. h.:
- per Brief samt Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass). Die Antwort wird ausschließlich an die offizielle Meldeadresse des Antragstellers geschickt.
- per E-Mail samt Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass). Die Antwort wird ausschließlich an die offizielle Meldeadresse des Antragstellers geschickt.
In beiden Fällen wird die Antwort ausschließlich an die offizielle Meldeadresse des Antragstellers geschickt. - per mündlichen Antrag durch persönliches Erscheinen während der Öffnungszeiten und gegen Vorlage eines Personalausweises in den Räumlichkeiten des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts, mit der Möglichkeit, die Antwort an eine Adresse der Wahl des Antragstellers schicken zu lassen.