Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen über Sie oder die mit Ihnen in Verbindung gebracht werden können. Sie beinhalten insbesondere:

  • sogenannte gängige Daten gängige Daten: Name, Vorname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, IP-Adresse, Identifikationsnummer, Login-Daten usw.
  • als sensibel angesehene Daten: Identifikationsnummer, Bankdaten
  • sensible Daten: insbesondere Daten, die Aufschluss über einen Gesundheitszustand geben
    (Foto des EU-Impfzertifikats oder -Impfausweises, Foto der Bescheinigung zur Kontraindikation für die Impfung gegen COVID-19, Foto des roten Bildschirms der Covid Check-App, Foto eines anderen Zertifikats als QR-Code oder Impfausweis usw.)

Verarbeitung“ bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Die von der Person übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt für die Ausführung seiner Aufgaben im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) verarbeitet.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt nutzt auch die rechtmäßig in öffentlichen Quellen verfügbaren Daten oder die Daten, die ihm entweder von dem für die Arbeit zuständigen Minister oder von den zuständigen Behörden, dem Koordinationsausschuss des nationalen Aufsichtssystems der Arbeitswelt, den Justizbehörden, jeder privat- oder öffentlich-rechtlichen natürlichen oder juristischen Person bzw. allen vom Minister zugelassenen Stellen und/oder Sachverständigen rechtmäßig bereitgestellt werden.

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