- D15b1 - Welche Transportunternehmen fallen in den Anwendungsbereich der besonderen Bestimmungen betreffend die Entsendung?
- D15b2 - Gelten neben den besonderen Bestimmungen noch andere Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?
- D15b3 - In welchen Fällen handelt es sich nicht um eine Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?
- D15b4 - Wie berechnet sich der 12-monatige Entsendungszeitraum im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?
- D15b5 - Muss ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen, das im Rahmen der Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, die Entsendung beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) anzeigen?
- D15b6 - Über welche Unterlagen muss nach Luxemburg entsandtes Fahrpersonal auf luxemburgischem Hoheitsgebiet verfügen?
- D15b7 - Welche Unterlagen müssen Unternehmen, die Fahrpersonal nach Luxemburg entsenden, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) auf ausdrückliches Verlangen vorlegen?