Ja.
Neben den besonderen Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports (siehe FAQ D15b) bleiben die gemeinrechtlichen Vorschriften (siehe FAQ D15a) weiterhin anwendbar für alles, was nicht durch die besonderen Bestimmungen abgedeckt ist.