Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) stellt im Ausland niedergelassenen Unternehmen, die Arbeitnehmer in das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg entsenden möchten, um dort eine Dienstleistung zu erbringen, eine elektronische Plattform zur Verfügung.
Mit dieser Plattform können im Ausland niedergelassene Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden möchten, um dort Dienstleistungen zu erbringen, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) die Informationen zukommen lassen, die laut den Artikeln L. 141-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs für den Erhalt des sozialen Identitätsausweises (badge social) und die gesetzliche Kontrolle durch das ITM benötigt werden.
Zweck dieser Richtlinien ist es, Sie über die Durchführung dieser Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Modalitäten zu informieren.
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