Zu den personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieser Verarbeitung erhoben werden können, gehören insbesondere die in den Artikeln L.142-1 ff. des geltenden Arbeitsgesetzbuchs genannten Daten, nämlich:
- die Personalien, Adresse sowie E-Mail- und telefonischen Kontaktdaten des entsendenden Arbeitgebers
- die Personalien, Adresse sowie E-Mail- und telefonischen Kontaktdaten der Bezugsperson (falls es sich um eine natürliche Person handelt)
- den Namen, Vornamen, üblichen Wohnort sowie das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit des entsandten Arbeitnehmers
- die Personalien, Adresse sowie E-Mail- und telefonischen Kontaktdaten des direkten Unterauftragnehmers (falls es sich um eine natürliche Person handelt)
- den Ort der Unterbringung des entsandten Arbeitnehmers, sofern dieser vom üblichen Wohnort des Arbeitnehmers abweicht
- die Daten im Zusammenhang mit dem Geschlecht des entsandten Arbeitnehmers, um bestimmte, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) gemäß Artikel L.611-1 des Arbeitsgesetzbuchs übertragene weitergehende Aufgaben von öffentlichem Interesse zu erfüllen, insbesondere im Zusammenhang mit der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Förderung der Gleichbehandlung
In Artikel L.142-3 des Arbeitsgesetzbuchs sind die Dokumente aufgelistet, die dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) auf dessen Anfrage vorzulegen sind.