Die Daten werden für maximal vierundzwanzig Monate nach dem Ende der Entsendung aufbewahrt.
Im Falle eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs werden sie für die gesamte Dauer des Verfahrens und bis zum Eintritt der Rechtskraft eines letztinstanzlichen Urteils aufbewahrt.