Rechte der betroffenen Personen

Gemäß der DSGVO und dem Gesetz vom 1. August 2018 über die Organisation der Nationalen Kommission für den Datenschutz und die allgemeine Datenschutzregelung haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Zugriff auf Ihre Daten
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung, vorbehaltlich der Einhaltung der für das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten

Sie können Ihre Rechte beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) folgendermaßen ausüben:

Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz (Commission Nationale pour la Protection des Données - CNPD), einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.

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