Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der für die Auflösung des Arbeitsvertrags geltenden allgemeinen Bestimmungen auflösen.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn er bei dem Arbeitnehmer ein für ihn unannehmbares Fehlverhalten feststellt:
Beispiele
- wegen mangelnder Professionalität oder
- aus wirtschaftlichen Gründen (wenn das Haushaltseinkommen es ihm nicht länger gestattet, diese Ausgabe zu bestreiten).
Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder fristlos wegen schwerwiegender Verfehlung des Arbeitgebers kündigen.
Ebenso kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn Letzterer einen schwerwiegenden Fehler begangen hat.