In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer (40 Stunden pro Woche) haben Anspruch auf 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr (11 x 8 = 88 Stunden).
Der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte wird anteilig berechnet.
Beispiele
Rechnung: 88/40 x Y = Z
Y = Zahl der pro Woche bei einem Arbeitgeber geleisteten Stunden
Z = Zahl der gesetzlichen Feiertagsstunden, auf die der Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber Anspruch hat