D9a13 - Was passiert, wenn ein Teilzeitbeschäftigter mehr Feiertagsstunden genommen hat, als ihm rein rechnerisch zustehen?

Ein Teilzeitbeschäftigter hat Anspruch auf Zahlung des in seinem Arbeitsvertrag vorgesehenen Monatslohns. Es darf aufgrund von gesetzlichen Feiertagen nicht zu Lohnreduzierungen kommen.

Der Arbeitgeber darf demnach keinen Lohneinbehalt vornehmen, falls der Arbeitnehmer mehr Feiertagsstunden genommen hat, als ihm rein rechnerisch zustehen.

Beispiele
Ein Arbeitnehmer arbeitet 12 Stunden pro Woche bei Arbeitgeber X. Er hat Anspruch auf 26,4 Feiertagsstunden pro Woche bei diesem Arbeitgeber.

Die Arbeitsstunden des Arbeitnehmers bei Arbeitgeber X sind folgendermaßen auf die einzelnen Wochentage verteilt:

Wochentag Anzahl der Stunden

Montag

8

Dienstag

0

Mittwoch

0

Donnerstag

4

Freitag

0

 

Feiertage des Jahres 2019

  Feiertag Datum Mo Di Mi Do Fr Sa So

1

Neujahr

01-01-19

 

X

 

 

 

 

 

2

Ostermontag

22-04-19

X

 

 

 

 

 

 

3

1. Mai

01-05-19

 

 

X

 

 

 

 

4

Europatag

09-05-19

     

X

     

5

Christi Himmelfahrt

30-05-19

 

 

 

X

 

 

 

6

Pfingstmontag

10-06-19

X

 

 

 

 

 

 

7

Nationalfeiertag

23-06-19

 

 

 

 

 

 

X

8

Mariä Himmelfahrt

15-08-19

 

 

 

X

 

 

 

9

Allerheiligen

01-11-19

 

 

 

 

X

 

 

10

1. Weihnachtsfeiertag

25-12-19

 

 

X

 

 

 

 

11

2. Weihnachtsfeiertag

26-12-19

 

 

 

X

 

 

 

 

Laut der oben genannten Rechenmethode hat der Arbeitnehmer in unserem Fall Anspruch auf 26,4 Feiertagsstunden pro Jahr (Vertrag mit 12 Stunden pro Woche).

Im Jahr 2019 fallen folgende Feiertage mit Tagen zusammen, an denen der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber X gearbeitet hätte:

  • Ostermontag - was 8 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht
  • Europatag - was 4 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht
  • Christi Himmelfahrt - was 4 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht
  • Pfingstmontag - was 8 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht
  • Mariä Himmelfahrt - was 4 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht
  • 2. Weihnachtsfeiertag - was 4 gesetzlichen Feiertagsstunden entspricht

Die 26,4 gesetzlichen Feiertagsstunden, auf die der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber X Anspruch hat, wurden demnach erreicht bzw. überschritten. In diesem Fall muss Arbeitgeber X ihm die 6 besagten gesetzlichen Feiertage (Ostermontag, Europatag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Mariä Himmelfahrt und 2. Weihnachtsfeiertag), d. h. insgesamt 32 Stunden, vergüten.

Für die anderen Feiertage braucht er ihm dann keinen Ausgleichsurlaub mehr zu geben.

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