Der Arbeitgeber muss sich an die in einigen Tarifverträgen vorgesehenen Entgelttabellen halten.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag bezüglich der Arbeitsverhältnisse und -bedingungen. Mithilfe eines Tarifvertrags legen die Vertragspartner einen rechtlichen Rahmen fest, der unterschiedslos für alle Arbeitnehmern der betreffenden Branche gilt. Dieser kann geschlossen werden zwischen einer oder mehreren Arbeitnehmergewerkschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und:
- einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden,
- einem einzelnen Unternehmen,
- einer Unternehmensgruppe.
Jeder Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser gilt dann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betreffenden Berufsgruppe, der Branche oder des Wirtschaftszweigs.
Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann auf Ersuchen eines Arbeitgeberverbands der betreffenden Branche oder einer Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder mit Tariffähigkeit für einen besonders wichtigen Sektor der luxemburgischen Wirtschaft erfolgen. Der entsprechende Antrag muss beim Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft gestellt werden.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch großherzogliche Verordnung, die im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlicht wird.