D11h1 - Welche Gerichte sind für den Bereich Arbeitsrecht zuständig?

Das Arbeitsgericht, das in erster Instanz entscheidet, ist für das Arbeitsrecht und insbesondere für Rechtsstreitigkeiten zuständig, die folgende Belange betreffen:

  • Arbeitsverträge;
  • Ausbildungsverträge;
  • Zusatzrentensysteme und
  • die Insolvenzversicherung.

Zum letzten Mal aktualisiert am