Die Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Frauen gelten für alle Frauen, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Staatsangehörigkeit, ob verheiratet oder nicht, die durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag gebunden sind oder als Schülerin oder Studierende während der Schulferien oder der vorlesungsfreien Zeit beschäftigt sind, sofern keine anderen günstigeren gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen für sie gelten.