Als stillende Frauen gelten alle Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind länger als 12 Wochen nach der Entbindung stillen und ihren Arbeitgeber durch ein per Einschreiben versandtes ärztliches Attest darüber informiert haben.
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Als stillende Frauen gelten alle Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind länger als 12 Wochen nach der Entbindung stillen und ihren Arbeitgeber durch ein per Einschreiben versandtes ärztliches Attest darüber informiert haben.