Als stillende Frauen gelten alle Arbeitnehmerinnen, die ihr Kind länger als 12 Wochen nach der Entbindung stillen und ihren Arbeitgeber durch ein per Einschreiben versandtes ärztliches Attest darüber informiert haben.
Anmerkung
Nach luxemburgischem Recht ist keine gesetzliche Bestimmung vorgesehen, die eine zeitliche Begrenzung des Stillrechts für stillende Frauen vorsieht.