Begriffsbestimmungen
Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, durch welche eine Person (der Arbeitnehmer) sich dazu verpflichtet, einer anderen Person (dem Arbeitgeber), der sie sich unterordnet, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Die drei Bestandteile des Arbeitsvertrags sind daher:
- die Leistung einer Arbeit;
- die Vergütung und
- das Unterordnungsverhältnis.