Ja.
Ein Saisonarbeitsvertrag kann auch ohne Verlängerungsklausel von Saison zu Saison verlängert werden. In der Tat kann der Arbeitgeber während einer unbegrenzten Anzahl an Saisons einen Saisonarbeitsvertrag mit demselben Arbeitnehmer abschließen.
Selbst wenn der jeweilige Saisonarbeitsvertrag von Saison zu Saison verlängert wird, gilt er immer noch als befristeter Arbeitsvertrag.
Anmerkung
Enthält der Saisonarbeitsvertrag jedoch eine Verlängerungsklausel für die nächste Saison, ist die Situation anders.
Gibt es eine Verlängerungsklausel und wiederholt sich das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer während mehr als zwei Saisons, gelten alle Saisonarbeitsverträge zusammen als unbefristetes Arbeitsverhältnis, für das wiederum in Sachen Kündigung die gleichen Vorschriften wie für unbefristete Arbeitsverträge gelten.
Wurde der Saisonarbeitsvertrag demnach während mehr als zwei Saisons weitergeführt und will der Arbeitgeber denselben Arbeitnehmer trotz der Verlängerungsklausel in der nächsten Saison nicht mehr beschäftigen, muss er die für die Entlassung geltenden Vorschriften anwenden.