Begriffsbestimmungen
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, in dem kein genaues Datum festgelegt ist, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Es handelt sich dabei um den gemeinrechtlichen Arbeitsvertrag. Er kann jederzeit durch den einseitigen Willen einer der Parteien aufgelöst werden, sofern – im Falle einer Auflösung durch den Arbeitgeber – ein tatsächlicher und schwerwiegender Grund für die Kündigung vorliegt und das Kündigungsverfahren eingehalten wird.