D1b13 - Kann ein befristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsehen?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeitklausel enthalten.

Enthält der Vertrag kein genau festgelegtes Ablaufdatum, wird die Probezeit anteilig zur Mindestlaufzeit des Vertrags berechnet.

Die Dauer der Probezeit wird bei der Berechnung der maximalen Laufzeit des Vertrags berücksichtigt.

Beim Abschluss eines neuen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags kann jedoch keine neue Probezeit vorgesehen werden: Es gilt das Prinzip, dass die Probezeit nicht erneuert werden kann.

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