Vorbehaltlich gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen gelten die Bestimmungen für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gleichermaßen für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben die gleichen Rechtsansprüche (z. B. Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit, usw.) wie Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.