D1a3 - Bedürfen Arbeitsverträge der Schriftform?

Sowohl der unbefristete als auch der befristete Arbeitsvertrag müssen durch den Arbeitgeber spätestens bei Antritt der Stelle schriftlich für jeden Arbeitnehmer einzeln festgehalten werden.

Der datierte und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterschriebene Vertrag ist in zwei (Original-)Ausfertigungen zu erstellen, von denen die eine dem Arbeitgeber und die andere dem Arbeitnehmer übergeben wird.

Er muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber folgendermaßen übermittelt werden:

  • in Papierform oder
  • in elektronischer Form, sofern:
    • er für den Arbeitnehmer zugänglich ist
    • er gespeichert und ausgedruckt werden kann
    • und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis aufbewahren kann.

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