D1a3 - Bedürfen Arbeitsverträge der Schriftform?

Sowohl der unbefristete, als auch der befristete, Arbeitsvertrag müssen spätestens bei Antritt der Stelle schriftlich für jeden Arbeitnehmer einzeln festgehalten werden.

Der datierte und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterschriebene Vertrag ist in zwei (Original-)Ausfertigungen zu erstellen, von denen die eine dem Arbeitgeber und die andere dem Arbeitnehmer übergeben wird.

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