Ja, aber nicht mit einem Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende.
In der Tat erlaubt das Gesetz Schülern und Studierenden, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, dessen durchschnittliche Wochenarbeitszeit jedoch höchstens 15 Stunden während eines Monats oder 4 Wochen betragen darf.
Hinweis: Die oben erwähnte maximale Wochenarbeitszeit von 15 Stunden gilt nicht für die Beschäftigung von Schülern und Studierenden während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit.
Während der Ferien ist es erlaubt, einen Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden abzuschließen.