D2c3 - Dürfen Schüler bereits mit 15 Jahren außerhalb der Schulferien mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt werden?

Nein.

Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht, welcher das Gesetz vom
6. Februar 2009 (loi du 6 février 2009 relative à l’obligation scolaire) ändert und die Grundschulbildung organisiert, schreibt jedoch eine Schulpflicht von 14 Jahren vor. Die Schulpflicht erstreckt sich derzeit auf die Altersspanne 18 Jahre.

Im Ausnahmefall endet die Schulpflicht vor dem 18. Lebensjahr beim Erhalt von:

  • einem Diplom oder einem Zeugnis, welches das Ende der Studien des Sekundarunterrichts und der beruflichen Ausbildung abschließt und von einer luxemburgischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder von einer individuellen Einrichtung, die vom luxemburgischen Staat zugelassen ist, ausgestellt wird; oder
  •  einem anderen Diplom oder einem anerkannten Zeugnis, welches gleichwertig mit einem der gesetzlich oder von einer Entscheidung des Ministers mit Zuständigkeit für das Bildungswesen vorgeschriebenen Diplome oder der Zeugnisse ist.

Der Studierende, der außerhalb der Schulferien mittels eines befristeten Vertrags beschäftigt wird, muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Studierende dürfen in der Ferienzeit mit einem Beschäftigungsvertrag für Schüler/Studierende ab dem Alter von 15 Jahren beschäftigt werden, wenn sie an einer luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und als ordentliche Schüler oder Studierende am Vollzeitunterricht teilnehmen.

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