In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer (40 Stunden pro Woche) haben Anspruch auf 26 Tage bezahlten gesetzlichen Urlaub pro Jahr (26 x 8 = 208 bezahlte gesetzliche Urlaubsstunden pro Jahr).
Für Teilzeitbeschäftigte wird der Jahresurlaub anteilig hierzu berechnet, wobei die Regel, dass jeder in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf 26 Tage (= 208 Stunden) bezahlten gesetzlichen Urlaub pro Jahr hat, als Grundlage dient.
Beispiele
Erste Methode
26 Tage Urlaub x wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag / 5. Das Ergebnis ist der zu gewährende Jahresurlaub in Stunden (nicht in Tagen).
Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 104 (20/5x26) Stunden Jahresurlaub.
Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 166,4 (32/5x26) Stunden Jahresurlaub.
Zweite Methode
(26 Tage Urlaub x 8 Stunden x wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag) / wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (das heißt 40 Arbeitsstunden). Das Ergebnis ist der zu gewährende Jahresurlaub in Stunden (nicht in Tagen).
Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 24 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 124,8 (26x8x24) / 40 Stunden Jahresurlaub.