In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer (40 Stunden pro Woche) haben Anspruch auf 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr (11 x 8 = 88 Stunden).
Der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte wird anteilig berechnet.
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In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer (40 Stunden pro Woche) haben Anspruch auf 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr (11 x 8 = 88 Stunden).
Der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte wird anteilig berechnet.