D3d3 - Welche Kündigungsfrist ist bei der Auflösung des Arbeitsvertrags während der Probezeit einzuhalten?

Bei der Auflösung des Arbeitsvertrags während der Probezeit wird die Kündigungsfrist auf der Grundlage der im Vertrag vorgesehenen Dauer der Probezeit bestimmt.

Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer sein als:

  • so viele Tage, wie die im Vertrag vereinbarte Probezeit Wochen zählt;
  • 4 Tage pro im Vertrag vorgesehenen Probemonat, wobei sie nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 1 Monat betragen darf.
Tabelle mit den Dauern der Probezeit und den entsprechenden einzuhaltenden Kündigungsfristen
Dauer der Probezeit Einzuhaltende Kündigungsfrist

2 Wochen

keine Kündigungsmöglichkeit außer bei schwerwiegender Verfehlung

3 Wochen

3 Tage

4 Wochen

4 Tage

2 Monate

15 Tage

3 Monate

15 Tage

4 Monate

16 Tage

5 Monate

20 Tage

6 Monate

24 Tage

7 Monate

28 Tage

8 bis 12 Monate

1 Monate

 

Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen und nicht in Werktagen ausgedrückt.

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