Bei der Auflösung des Arbeitsvertrags während der Probezeit wird die Kündigungsfrist auf der Grundlage der im Vertrag vorgesehenen Dauer der Probezeit bestimmt.
Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer sein als:
- so viele Tage, wie die im Vertrag vereinbarte Probezeit Wochen zählt;
- 4 Tage pro im Vertrag vorgesehenen Probemonat, wobei sie nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 1 Monat betragen darf.
Dauer der Probezeit | Einzuhaltende Kündigungsfrist |
---|---|
2 Wochen |
keine Kündigungsmöglichkeit außer bei schwerwiegender Verfehlung |
3 Wochen |
3 Tage |
4 Wochen |
4 Tage |
2 Monate |
15 Tage |
3 Monate |
15 Tage |
4 Monate |
16 Tage |
5 Monate |
20 Tage |
6 Monate |
24 Tage |
7 Monate |
28 Tage |
8 bis 12 Monate |
1 Monate |
Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen und nicht in Werktagen ausgedrückt.