Bei der Auflösung des Arbeitsvertrags während der Probezeit wird die Kündigungsfrist auf der Grundlage der im Vertrag vorgesehenen Dauer der Probezeit bestimmt.
Die Kündigungsfrist darf nicht kürzer sein als:
- so viele Tage, wie die im Vertrag vereinbarte Probezeit Wochen zählt;
- 4 Tage pro im Vertrag vorgesehenen Probemonat, wobei sie nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 1 Monat betragen darf.
| Dauer der Probezeit | Einzuhaltende Kündigungsfrist |
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2 Wochen
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keine Kündigungsmöglichkeit außer bei schwerwiegender Verfehlung |
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3 Wochen
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3 Tage
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4 Wochen
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4 Tage
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2 Monate
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15 Tage
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3 Monate
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15 Tage
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4 Monate
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16 Tage
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5 Monate
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20 Tage
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6 Monate
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24 Tage
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7 Monate
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28 Tage
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8 bis 12 Monate
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1 Monate
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Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen und nicht in Werktagen ausgedrückt.