Begriffsbestimmungen
Eine Massenentlassung definiert sich durch folgende Kriterien:
- Kündigungsgrund: Eine Massenentlassung hat immer einen betriebsbedingten Grund;
- Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer;
eine Massenentlassung liegt vor, wenn
- ≥ 7 Arbeitnehmern in einem Zeitraum von 30 Tagen gekündigt wird oder
- ≥ 15 Arbeitnehmern in einem Zeitraum von 90 Tagen gekündigt wird.
Bei der Berechnung der Anzahl der vorgesehenen Entlassungen (≥ 7 oder ≥ 15) werden auch Auflösungen von Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber aus einem oder mehreren nicht personenbedingten Gründen berücksichtigt, sofern mindestens vier Entlassungen im eigentlichen Sinne erfolgen.
Somit werden eingerechnet:
- Eintritte in den Vorruhestand;
- ausgehandeltes freiwilliges Ausscheiden.
Nicht eingerechnet werden: