D11c1 - Was ist unter einer Massenentlassung zu verstehen?

Begriffsbestimmungen
Eine Massenentlassung definiert sich durch folgende Kriterien:

  • Kündigungsgrund: Eine Massenentlassung hat immer einen betriebsbedingten Grund;
  • Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer;

eine Massenentlassung liegt vor, wenn

  • ≥ 7 Arbeitnehmern in einem Zeitraum von 30 Tagen gekündigt wird oder
  • ≥ 15 Arbeitnehmern in einem Zeitraum von 90 Tagen gekündigt wird.

Bei der Berechnung der Anzahl der vorgesehenen Entlassungen (≥ 7 oder ≥ 15) werden auch Auflösungen von Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber aus einem oder mehreren nicht personenbedingten Gründen berücksichtigt, sofern mindestens vier Entlassungen im eigentlichen Sinne erfolgen.

Somit werden eingerechnet:

  • Eintritte in den Vorruhestand;
  • ausgehandeltes freiwilliges Ausscheiden.

Nicht eingerechnet werden:

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