Als von einer Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland vorgesehene Praktika gelten Praktika, die laut dem Lehrplan der Bildungseinrichtung in Luxemburg oder im Ausland integrierender Bestandteil der Ausbildung sind, mit Ausnahme der im Rahmen der Berufsausbildung, der schulischen absolvierten Pflichtpraktika.
Betroffen sind nur die im Rahmen eines Lehrplans absolvierten Pflichtpraktika.
Nicht betroffen sind hingegen die Praktika, die Rahmen der Berufsausbildung (Ausbildung) und der schulischen oder beruflichen Orientierung („Schnupperpraktika“) absolviert werden.