Die Bestimmungen für Hotel- und Gastronomiebetriebe unterscheiden sich von den gemeinrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Der Bezugszeitraum variiert je nach Größe oder Art des Betriebs. Dies gilt auch für die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten.
Die Regelungen in Bezug auf die reguläre Arbeitszeit sind hingegen mit den gemeinrechtlichen Vorschriften identisch.