Bei den in dieser Rubrik als „jung“ bezeichneten Personen, handelt es sich um Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und:
- im Rahmen eines Arbeitsvertrags (nach luxemburgischem oder ausländischem Recht) in Luxemburg arbeiten oder
- ein Praktikum absolvieren oder
- aufgrund ihrer Ausbildung oder einer Fortbildungsmaßnahme eine berufliche Tätigkeit ausüben oder
- eine Ausbildung absolvieren oder
- arbeitslos sind und in den Genuss einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme / eines Berufseingliederungsvertrags oder eines Berufseinführungsvertrags gelangen oder
- als Schüler oder Studierende in den Schulferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit arbeiten.
In bestimmten Fällen wird die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt, jedoch nicht in Sachen Arbeitszeit.