D5i1 - Was versteht man unter „jung“?

Bei den in dieser Rubrik als „jung“ bezeichneten Personen, handelt es sich um Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und:

  • im Rahmen eines Arbeitsvertrags (nach luxemburgischem oder ausländischem Recht) in Luxemburg arbeiten oder
  • ein Praktikum absolvieren oder
  • aufgrund ihrer Ausbildung oder einer Fortbildungsmaßnahme eine berufliche Tätigkeit ausüben oder
  • eine Ausbildung absolvieren oder
  • arbeitslos sind und in den Genuss einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme / eines Berufseingliederungsvertrags oder eines Berufseinführungsvertrags gelangen oder
  • als Schüler oder Studierende in den Schulferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit arbeiten.

In bestimmten Fällen wird die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt, jedoch nicht in Sachen Arbeitszeit.

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