- D5g1 - Was versteht man unter Teilzeitarbeit?
- D5g2 - Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, der Teilzeitstellen schaffen will?
- D5g3 - Welche besonderen Angaben muss ein Teilzeitarbeitsvertrag enthalten?
- D5g4 - Welche Rechte haben Teilzeitarbeitnehmer?
- D5g5 - Kann der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Überstunden verpflichten?
- D5g6 - Welche Bedingungen sind für Teilzeitarbeitnehmer im Falle der Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans zu beachten?
- D5g7 - Welche Situationen gewähren Anspruch auf Teilzeitarbeit?
- D5g8 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die zwischen den Parteien vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit einseitig ändern (Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit)?
- D5g9 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die zwischen den Parteien vereinbarten Modalitäten bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage einseitig ändern?
- D5g10 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die Bedingungen und Modalitäten für die Leistung von Überstunden einseitig ändern?
- D5g11 - Kann der Arbeitgeber im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags die Arbeitszeitregelung eines Teilzeitarbeitnehmers einseitig ändern?
- D5g12 - Darf die Probezeit eines Teilzeitarbeitnehmers länger sein als bei einem Vollzeitarbeitnehmer?
- D5g13 - Wie wird der Jahresurlaub eines Teilzeitarbeitnehmers berechnet?
- D5g14 - Was versteht man unter der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage?
- D5g15 - Kann der Arbeitgeber Flexibilitätsklauseln bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage oder bezüglich der Überstunden in den Vertrag des Teilzeitarbeitnehmers aufnehmen?