Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber, um diesen um flexible Arbeitsregelungen zu bitten, sofern er eine fortlaufende Betriebszugehörigkeit beim gleichen Arbeitgeber von mindestens sechs Monaten aufweisen kann und Elternteil eines Kindes ist, das das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder einem Angehörigen oder einer mit ihm in einem Haushalt lebenden Person, die aus ärztlich bescheinigten schwerwiegenden medizinischen Gründen, die deren Fähigkeit und Autonomie einschränken, sodass sie nicht in der Lage ist, physische, kognitive oder psychologische Beeinträchtigungen oder gesundheitsbezogene Belastungen oder Anforderungen auszugleichen oder selbstständig zu bewältigen, umfassende Pflege oder Hilfe benötigt, persönliche Pflege oder Hilfe zukommen lässt.
Der oben genannte Begriff „Angehöriger“ bezieht sich auf den Sohn, die Tochter, die Mutter, den Vater, den Ehepartner oder Lebenspartner.
Der Arbeitgeber prüft und beantwortet den Antrag auf flexible Arbeitsregelungen innerhalb eines Monats, wobei er sowohl seine Bedürfnisse als auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab oder beschließt, ihn aufzuschieben, muss er dem antragstellenden Arbeitnehmer die Gründe für die Ablehnung oder den Aufschub des Antrags per Einschreiben mit Rückschein mitteilen.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, am Ende der für die flexiblen Arbeitsregelungen vereinbarten Zeitspanne zum ursprünglichen Arbeitsmuster zurückzukehren.
Er hat das Recht, die Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsmuster vor Ende der vereinbarten Zeitspanne zu beantragen, wenn eine Änderung der Umstände dies rechtfertigt. In diesem Fall prüft und beantwortet der Arbeitgeber den Antrag auf eine vorzeitige Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsmuster innerhalb eines Monats, dies unter Berücksichtigung seiner eigenen Bedürfnisse und derjenigen des Arbeitnehmers.
Während der gesamten Dauer der flexiblen Arbeitsregelungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Stelle des Arbeitnehmers freizuhalten oder, wenn dies nicht möglich ist, eine ähnliche Stelle, die seinen Qualifikationen entspricht und für die ein mindestens gleichwertiger Lohn gezahlt wird, anzubieten. Die Dauer dieses Zeitraums wird bei der Bestimmung der mit der Betriebszugehörigkeit zusammenhängenden Rechte berücksichtigt. Der Arbeitnehmer behält sämtliche Vergünstigungen, auf die er vor Beginn dieses Zeitraums Anspruch hatte.
Der Arbeitnehmer darf keinen Repressalien ausgesetzt oder schlechter behandelt werden, weil er einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen gestellt hat oder in den Genuss von ihm bewilligten flexiblen Arbeitsregelungen gelangt ist.