D1c2 - Ist es möglich, den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu ändern?

Wie bei jedem Vertrag können die Parteien den Inhalt des Arbeitsvertrags einvernehmlich ändern (z. B. die Arbeitsdauer, die Arbeitszeiten, usw.).

In diesem Fall müssen die Änderungen folgendermaßen festgehalten werden:

  • schriftlich;
  • in zweifacher Ausfertigung und

spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.

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