- D1c1 - Hat der Arbeitgeber Weisungsbefugnisse?
- D1c2 - Ist es möglich, den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu ändern?
- D1c3 - Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag einseitig zu ändern?
- D1c4 - Was ist unter einer wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrags zu verstehen?
- D1c5 - Wie ist die Vorgehensweise bei einer einseitigen Änderung des Arbeitsvertrags mit Vorankündigung?
- D1c6 - Wie ist die Vorgehensweise bei einseitiger Änderung des Arbeitsvertrags mit sofortiger Wirkung?
- D1c7 - Was passiert, wenn der Arbeitgeber bei einer einseitigen Änderung einer wesentlichen Klausel zum Nachteil des Arbeitnehmers das gesetzliche Verfahren nicht beachtet?
- D1c8 - Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Änderung einer wesentlichen Klausel nicht akzeptiert, die unter Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens vorgenommen wurde?
- D1c9 - Findet im Fall einer internen Wiedereingliederung dasselbe Verfahren wie bei einer Änderung des Arbeitsvertrags Anwendung?
- D1c10 - Gilt die Kürzung der Arbeitszeit als wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags?
- D1c11 - Gilt die Änderung der Arbeitszeiten als wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags?
- D1c12 - Gilt eine Änderung des Arbeitsorts als wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags?
- D1c13 - Gilt eine Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers als wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags?
- D1c14 - Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach einer wesentlichen Änderung des Arbeitsvertrags seine Arbeit fortsetzt?
- D1c15 - Welche Formalitäten sind bei Versetzungen einzuhalten?
- D1c16 - Kann der Arbeitgeber die Verträge von Arbeitnehmern, für die Kündigungsschutz besteht, einseitig ändern?