D1c17 - Findet im Fall einer internen Wiedereingliederung dasselbe Verfahren wie bei einer Änderung des Arbeitsvertrags Anwendung?

Nein.

Das Verfahren, das bei Vertragsänderungen angewandt wird, findet bei einer internen Wiedereingliederung der Arbeitnehmer, die nicht mehr fähig sind, ihre letzte Beschäftigung auszuüben, keine Anwendung.

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