D1c13 - Gilt eine Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers als wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags?

Um diese Frage zu beantworten, müssen die Folgen der beabsichtigten Änderung beurteilt werden.

Die Weisungsbefugnis gibt dem Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer eine andere Stelle zuzuweisen, jedoch unter der Bedingung, dass die erforderliche Qualifikation und die Vergütung gleich bleiben.

Unter diesen Bedingungen sind Klauseln, die dem Arbeitgeber das Recht geben, den Arbeitnehmer an eine andere Stelle zu versetzen, laut Rechtsprechung zulässig.

Vertragsklauseln, die den Wechsel zwischen zwei Tätigkeiten vorsehen, sind ebenfalls zulässig.

Beispiele
Einstellung eines Arbeitnehmers als Koch und als Kellner.

Wirkt sich die Änderung jedoch tiefgreifend auf die Bedeutung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers aus, liegt trotz Aufrechterhaltung der Qualifikation und Vergütung eine wesentliche Änderung vor.

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