Begriffsbestimmungen
Eine wesentliche Klausel des Arbeitsvertrags ist eine Klausel, die wesentliche Elemente des Arbeitsverhältnisses betrifft.
Um als wesentlich zu gelten, muss sich die Klausel auf ein Element des Arbeitsvertrags beziehen, das die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss als entscheidend betrachtet haben, d. h. auf ein Element, das die Parteien überhaupt zum Vertragsabschluss bewogen hat.
Beispiele
- die Vergüntung;
- der Aufgabenbereich;
- der Arbeitsort;
- und die Arbeitszeit.
Im Gegensatz dazu bezieht sich eine nebensächliche Klausel auf ein für die Vertragsparteien nicht entscheidendes Element oder ein Element, das laut Vertrag nachträglich geändert werden darf.
Beispiele
- berufliche Mobilität;
- flexible Arbeitszeiten.