D1c4 - Was ist unter einer wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrags zu verstehen?

Begriffsbestimmungen
Eine wesentliche Klausel des Arbeitsvertrags ist eine Klausel, die ein wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses betrifft.

Um als wesentlich zu gelten, muss sich die Klausel auf ein Element des Arbeitsvertrags beziehen, das die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss als entscheidend betrachtet haben, d. h. auf ein Element, das die Parteien überhaupt zum Vertragsabschluss bewogen hat.

Beispiele

Nicht wesentliche Klauseln eines Arbeitsvertrags

Im Gegensatz dazu bezieht sich eine nebensächliche Klausel auf ein für die Vertragsparteien nicht entscheidendes Element oder ein Element, das laut Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsordnung nachträglich geändert werden darf.

Eine Klausel gilt als unwesentlich, wenn die Parteien für ein Vertragselement eine Flexibilitätsklausel vereinbart haben. Solche Flexibilitätsklauseln können im Arbeitsvertrag selbst, in der Betriebsordnung, im Tarifvertrag, im Statut oder nach Brauch vorgesehen sein.

Laut der Rechtsprechung unterliegt die Umsetzung einer Flexibilitätsklausel jedoch dem Gebot von Treu und Glauben gemäß Artikel 1134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und ihre Umsetzung darf nicht missbräuchlich sein.

Im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Parteien entscheiden die Arbeitsgerichte, ob eine Klausel wesentlich ist oder nicht.

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