D1c1 - Hat der Arbeitgeber Weisungsbefugnisse?

Da der Arbeitgeber die alleinige Verantwortung für die der Geschäftstätigkeit innewohnenden Risiken trägt, ist er mit Weisungsbefugnissen ausgestattet.

So entscheidet der Arbeitgeber allein über die Wirtschaftspolitik, die interne Organisation und die technische Funktionsweise des Unternehmens, die er jederzeit nach eigenem Ermessen anpassen kann.

Anmerkung
Je nach beabsichtigter Änderung und in Abhängigkeit von der Reaktion des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber jedoch bestimmte Verfahren zu befolgen.

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