Lehnt der Arbeitnehmer die wesentliche Änderung seines Arbeitsvertrags ab, die unter Einhaltung des Verfahrens vorgenommen wurde, muss er die Konsequenzen ziehen, d. h. seinen Arbeitsplatz aufgeben und vor Inkrafttreten der wesentlichen Änderung seines Arbeitsvertrags kündigen.
Anmerkung
In diesem Fall stellt die Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund der Ablehnung der dem Arbeitnehmer gemeldeten Änderung rechtlich fiktiv eine Kündigung dar, gegen die wegen missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsvertrags Rechtsmittel eingelegt werden können.
Der Arbeitnehmer kann folglich Klage erheben, um die Kündigung (= die wesentliche Änderung) für unrechtmäßig erklären zu lassen und Schadenersatz zu verlangen