D1b4 - Welche Angaben muss ein befristeter Arbeitsvertrag enthalten?

Neben den Pflichtangaben, die für jeden Arbeitsvertrag, vorgeschrieben sind, muss ein befristeter Arbeitsvertrag folgende Angaben enthalten:

  • den Vertragsgegenstand, d. h. die genau festgelegte und nicht dauerhafte Aufgabe, für deren Ausführung der Arbeitnehmer eingestellt wurde;

Beispiele

Der befristete Arbeitsvertrag wurde wegen der Arbeitsüberlastung der Abteilung X infolge von […] erstellt, das Auftragsvolumen […]. Es handelt sich dabei um ein vorübergehendes Phänomen, da […].

  • das Ablaufdatum des Vertrags, sofern dieser für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde (*);
  • die Mindestlaufzeit, für welche der Vertrag abgeschlossen wird, sofern kein Ablaufdatum angegeben ist (*);
  • wenn der Vertrag zur Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers abgeschlossen wurde, den Namen des abwesenden Arbeitnehmers, falls es sich um eine indirekte Vertretung eines wegen Elternurlaubs abwesenden Arbeitnehmers handelt, wird im Vertrag der Name dieses Arbeitnehmers angegeben, auch wenn die Vertretung auf einer anderen Stelle stattfindet;
  • gegebenenfalls die Dauer und die Anwendungsbedingungen der Probezeit (*);
  • gegebenenfalls eine Verlängerungsklausel.

Sofern sie nicht früher bereitgestellt wurden, werden die Informationen, denen ein (*) folgt, dem Arbeitnehmer auf jeden Fall individuell zwischen dem ersten Arbeitstag und spätestens dem siebten Kalendertag in Form eines oder mehrerer Dokumente zur Verfügung gestellt.

Wenn dem Arbeitnehmer eine oder mehrere der oben genannten Informationen nicht innerhalb der maximal zulässigen Fristen individuell zur Verfügung gestellt werden und nachdem der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde, dem nachzukommen, kann der Arbeitnehmer innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zustellung einer erfolglosen Inverzugsetzung auf einfachen Antrag beim Vorsitzenden des Arbeitsgerichts, der nach Anhörung oder ordnungsgemäßer Einberufung der Parteien in einem summarischen Dringlichkeitsverfahren entscheidet, beantragen, dass dem Arbeitgeber – auch unter Androhung einer Geldstrafe – angeordnet werde, ihm die fehlenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Anmerkung

Liegt kein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Der Beweis des Gegenteils ist nicht möglich.

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