D1b4 - Welche Angaben muss ein befristeter Arbeitsvertrag enthalten?

Neben den Pflichtangaben, die für jeden Arbeitsvertrag, vorgeschrieben sind, muss ein befristeter Arbeitsvertrag folgende Angaben enthalten:

  • den Vertragsgegenstand, d. h. die genau festgelegte und nicht dauerhafte Aufgabe, für deren Ausführung der Arbeitnehmer eingestellt wurde;

Beispiele

Der befristete Arbeitsvertrag wurde wegen der Arbeitsüberlastung der Abteilung X infolge von […] erstellt, das Auftragsvolumen […]. Es handelt sich dabei um ein vorübergehendes Phänomen, da […].

  • das Ablaufdatum des Vertrags, sofern dieser für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde;
  • die Mindestlaufzeit, für welche der Vertrag abgeschlossen wird, sofern kein Ablaufdatum angegeben ist;
  • den Namen des abwesenden Arbeitnehmers, wenn er zwecks Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers abgeschlossen wurde;
  • die Dauer der eventuell vorgesehenen Probezeit;
  • gegebenenfalls eine Verlängerungsklausel.

Anmerkung

Liegt kein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, wird davon ausgegangen, dass es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Der Beweis des Gegenteils ist nicht möglich.

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