D1b3 - Was passiert, wenn zum Zeitpunkt des Dienstantritts des Arbeitnehmers kein schriftlicher Vertrag vorliegt?

Wenn die Parteien beim Dienstantritt des Arbeitnehmers noch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, wird angenommen, dass der Arbeitnehmer unbefristet und ohne Probezeit beschäftigt wird. Der Beweis des Gegenteils ist nicht möglich.

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