D1a7 - Welche Angaben muss der Arbeitsvertrag enthalten?

Der Arbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Identität der Vertragsparteien;
  • das Datum des Beginns der Erfüllung des Arbeitsvertrags;
  • den Einsatzort oder die Bestimmung, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt wird;
  • die Beschreibung der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Aufgaben;
  • die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers;
  • die normalen Arbeitszeiten;
  • den Grundlohn oder das Grundgehalt und gegebenenfalls die Lohn- oder Gehaltszuschläge, Zusatzvergütungen, vereinbarte Gratifikationen oder Beteiligungen sowie die Zeitpunkte der Auszahlung der Vergütung, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat;
  • die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs oder die Berechnungsmethode zur Festlegung dieses Urlaubs; (*)
  • die im Falle einer Auflösung des Arbeitsvertrags vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist; (*)
  • gegebenenfalls die Dauer der Probezeit;
  • die von den Parteien vereinbarten Ausnahmeregelungen oder Zusatzklauseln;
  • den Verweis auf die in Bezug auf die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers geltenden Tarifverträge;
  • gegebenenfalls Angaben zu einem bestehenden Zusatzrentensystem und dessen Merkmalen, zum verpflichtenden oder freiwilligen Charakter dieses Systems, zu den Ansprüchen auf damit verbundene Leistungen sowie zu einer etwaigen Verpflichtung zu persönlichen Beitragszahlungen.

(*) Diese Angaben können in Form von Verweisen auf gesetzliche Bestimmungen oder Tarifverträge gemacht werden.

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