D1a10 - Ab wann treten die Bestimmungen des Arbeitsvertrags in Kraft?

Diese Frage bezieht sich insbesondere auf den Fall, in dem der Arbeitsvertrag noch vor der Arbeitsaufnahme gekündigt wird. Die Auflösung eines ordnungsgemäß abgeschlossenen Arbeitsvertrags kann den Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist und Schadenersatz begründen, auch wenn mit der Ausführung des Vertrags noch nicht begonnen wurde.

Abgesehen von den Fällen, in denen der Arbeitsvertrag vor der Arbeitsaufnahme gekündigt wurde, treten die Vertragsbedingungen erst ab dem im Vertrag angegebenen Datum in Kraft, und nicht ab der Unterzeichnung des Vertrags, es sei denn, die beiden Daten stimmen überein.

Beispiele

In einem im Juni 2010 unterzeichneten Vertrag wurde ein Gehalt von beispielsweise 3.000 € vereinbart, ohne dass die Lohnindexierung erwähnt wurde. Die Lohnindexierung fand im Juli 2010 statt, und die Arbeitsaufnahme wurde für August desselben Jahres vereinbart. Demnach wurde das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt nicht an die Schwankungen der Lebenshaltungskosten, d. h. die Indexierung angepasst, die im Juli stattfand. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, die Lohnindexierung vertraglich zu vereinbaren.

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