Begriffsbestimmungen
Ein Zeitarbeitsvertrag ist ein zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Zeitarbeitnehmer abgeschlossener Vertrag, in dem sich der Zeitarbeitnehmer verpflichtet, in einem Kundenunternehmen gegen Bezahlung eine genau festgelegte und nicht dauerhafte Aufgabe wahrzunehmen.
Zeitarbeitsverträge sind Arbeitsverträge, sodass im Streitfall zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer das Arbeitsgericht qui tranchera.
Anmerkung
Zeitarbeitsverträge werden nicht zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Kundenunternehmen abgeschlossen.