D4c1 - Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Ende jedes Monats eine genaue und detaillierte Abrechnung zur Verfügung zu stellen?

Ja.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Ende jedes Monats zusammen mit der letzten Zahlung von Bezügen oder Arbeitsentgelten eine genaue und detaillierte Abrechnung zur Verfügung zu stellen.

Die Abrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Methode zur Berechnung des Arbeitsentgelts oder Bezugs;
  • Arbeitszeit und Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die mit dem gezahlten Arbeitsentgelt vergütet wurden;
  • Vergütungssatz der geleisteten Stunden;
  • sowie alle anderen in Form von Geldleistungen gezahlten Arbeitsentgelte oder Sachbezüge.

Bei Kündigung des Arbeitsvertrags muss die Abrechnung spätestens fünf Tage nach Vertragsende übergeben und das noch geschuldete Arbeitsentgelt oder die Bezüge gezahlt werden.

Anmerkung

Bei Bediensteten in der Landwirtschaft, und bei Hausangestellte die nicht in Vollzeit beschäftigt sind, ist die Aushändigung einer monatlichen Abrechnung nicht verpflichtend.

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