Begriffsbestimmungen
Im Arbeitsrecht werden mit dem Begriff „Sachbezüge“ alle Leistungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um eine geldwerte Leistung handelt oder um eine Leistung, die deutlich unter dem normalen Marktpreis liegt.
Beispiele
Sachbezüge:
- Verpflegung durch den Arbeitgeber;
- Essensgutscheine (Restaurantschecks);
- unentgeltliche oder entgeltliche Unterkunft;
- Dienstfahrzeug;
- usw.