D4b7 - Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung von Verpflegungs-, Reise- oder Arbeitswegzuschüssen bei einer Arbeitsfreistellung während der Kündigungsfrist?

Nein.

Bei einer Kündigung des Vertrags auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von seiner Arbeit freistellen.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist darf die im vorstehenden Absatz genannte Freistellung für den Arbeitnehmer nicht zu einer Kürzung des Arbeitsentgelts, der Zulagen und anderer Vorteile führen, auf die er Anspruch gehabt hätte, hätte er seine Arbeitsleistung erbracht.

Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die Vorteile, die eine Erstattung der arbeitsbedingten Kosten darstellen, wie Essens-, Reise- oder Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg.

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